Rechtliche Rahmenbedingungen Schweiz

Zusätzlich zu allen Inhalten aus der ersten Lektion (DACH-Raum) gelten folgende Rahmenbedingungen in der Schweiz:

In der Schweiz darf wie in allen drei deutschsprachigen Ländern nicht psychotherapeutisch gearbeitet werden. Also zum Beispiel, dass direkte Arbeiten an Phobien, Depressionen, Magersucht, Suchtkrankheiten, usw. (siehe Folge-Kapitel Merkmale einer psychischen Störung). Der Begriff Coach ist nicht geschützt und obwohl es eine staatliche Ausbildung hierfür gibt, ist diese nicht erforderlich, um in der Schweiz als Coach arbeiten zu dürfen. Dadurch ist die Möglichkeit in der Schweiz derzeit sehr einfach - Du kannst Dich direkt als Coach selbstständig machen. Unsere Empfehlung ist, trotzdem die Rahmenbedingungen für Österreich durchzulesen, da es sinnvoll ist, vieles davon umzusetzen.

  1. Subjektiver Leidensdruck
  2. Alltagsbeeinträchtigung
  3. Gefährdung
  4. Normative Abweichung im Verhalten

Wenn alle Kriterien erfüllt sind, liegt der Verdacht einer sogenannten psychischen Störung nahe. In diesem Fall muss das Thema als Coach auf jeden Fall angesprochen werden (zum Beispiel Verweis auf Psychotherapeuten). Es besteht natürlich die Möglichkeiten an anderen – nicht störungsrelevanten-Themen – zu arbeiten. Auch gibt es die Möglichkeit während der Psychotherapie zusätzlich für ein bestimmtes Anliegen ein Coaching bei einem Coach, der kein Psychotherapeut ist, zu buchen. Wobei auch wiederum nicht an der Diagnose gearbeitet wird.

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