Lektion 6: Vereinbarungen und Verträge

Coaching ist eine bezahlte Dienstleistung, daher ist es auch wichtig, klare Vereinbarungen mit seinen Klienten zu treffen. Muss jedoch immer gleich ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden? Hier ein paar Eckdaten zur Orientierung. Voraussetzungen für einen Vertrag sind zwei inhaltlich überein­stimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen (Antrag und Annahme). Diese Willenserklärungen müssen aufeinander bezogen sein.

Coaching von Privatpersonen

Ein Klient möchte ein Coaching bei Dir buchen, nimmt Kontakt zu Dir auf. Sobald Du den Antrag annehmen und den ersten (kostenpflichtigen) Termin vereinbarst, besteht ein Vertrag.  Dazu reicht eine mündliche Zustimmung. Es macht dennoch Sinn, dies kurz schriftlich festzuhalten. In der Praxis bewährt sich folgende Vorgehensweise: Wenn Du den Termin telefonisch oder persönlich vereinbart hast, bitte den Klienten kurz, Dir eine E-Mail mit seinen Kontaktdaten zu senden sowie den Termin für das Coaching darin kurz zu bestätigen. Somit hast Du alle wichtigen Infos parat und zudem eine schriftliche Willenserklärung, dass Du für ein Coaching gebucht wurdest. In der Regel reicht dies völlig aus. Ob Du darüber hinaus noch einen schriftlichen Coaching-Vertrag erstellen möchtest, hängt auch von der Größe des Auftrags ab. Ein zweistündiger Coaching-Termin rechtfertigt selten den entsprechenden Aufwand. Es hängt auch vom Kunden ab. Manchen ist ein schriftlicher Vertrag wichtig, andere werden dadurch eher verschreckt. In diesem Fall ist Dein Fingerspitzengefühl gefragt.

Coaching im Business-Kontext

Aufträge durch Firmen werden in der Regel in schriftlichen Verträgen festgehalten. Große Unternehmen haben meist ihre eigenen Vertrags-Entwürfe mit Coaches und Beratern. Für Dich wichtig: Es besteht ein Unterschied zwischen einem Werkvertrag (§ 631 BGB) und einem Dienstvertrag (§611 BGB). Sinnvoller ist der Dienstvertrag, hier erbringst Du die vereinbarte Dienstleistung (das Coaching). Bei einem Werkvertrag hingegen schuldest Du einen bestimmten Erfolg.

Ob im privaten oder Business-Kontext: die Vereinbarungen über den Coaching-Rahmen sollten neben Honorar, Rechnungsstellung, Absageregelung, Häufigkeit und Ort der Treffen auch folgende Punkte enthalten:

  • Coaching ist freiwillig. Dies sollte für beide Seiten gelten. Auch der Coach kann Aufträge ablehnen.
  • Der Inhalt des Coachings ist frei wählbar und wird nicht von Dritten vorgegeben.
  • Coaching ist verschwiegen. Was zwischen Coach und Coachee besprochen wird, bleibt vertraulich. Es sei denn, der Klient möchte dies anders.
  • Du bist als Coach für den Prozess verantwortlich, nicht für das Erreichen des Zieles des Klienten. Das heißt, Du unterstützt den Klienten dabei, dass er in die Lage kommt, sein Ziel zu erreichen. Ob er es dann tatsächlich tut (z.B. einen Marathon läuft oder 50 Neukunden gewinnt), liegt nicht in Deiner Verantwortung.
  • Coaching ist eine Dienstleistung und muss bezahlt werden.
  • Der Klient kann das Coaching jederzeit beenden.

Ob Du dies schriftlich oder mündlich vereinbarst, ist auch hier abhängig vom Kontext. Wichtig ist nur, dass dieser Coaching-Rahmen für alle Beteiligten klar benannt wurde.

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